Historisches Archiv der Staatssicherheitsdienste

Im Sinne der gesetzlichen Vorschriften hat das Historische Archiv in die von den Staatssicherheitorganen gesammelten Informationen Einsicht zu gewähren. Im Paragraph 3 des Gesetzes sind die Bereiche der personenbezogenen Daten niedergelegt, von welchen die in den Akten erwähnten sog. Zielpersonen der Beobachtungen, über die die Staatsicherheitsorgane zielgerichtet Informationen sammelten, sowie ehemalige Mitarbeiter, operative Kontaktpersonen und sog. Dritte Kenntnis zu erlangen berechtigt sind. Im Sinne des Gesetzes ist den Beobachteten über die Identitätsangaben der vermutlich mit ihnen in Verbindung stehenden Mitarbeiter, operativen Kontaktpersonen und Beamten des Staatsicherheitsdienstes Auskunft zu erteilen.

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