Kategorie: Staat & Regierung

Die Zuständigkeit des Amtes gilt im ganzen Land für die Durchführung der: staatsbürgerschaftsrechtlichen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministers für Justiz und Polizeiwesen gemäss dem Gesetz für die Staatsbürgerschaft fallen, die Aufgaben in Zusammenhang mit der heimischen Immatrikulation; fremdenpolizeilichen Aufgaben; die gesetzlich zu seinem Zuständigkeitsbereich als zentrale Fremdenpolizeibehörde gehören; Asylaufgaben. Das Amt hat weiterhin folgende Aufgaben: die Durchführung der durch internationalen Verträgen bestimmten Migrationsaufgaben; die Zusammenarbeit mit internationalen Behörden, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen; Organisierung und Verwaltung der Aufnahmeeinrichtungen, provisorischen Unterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte.

Die Entstehung, Organisation und Verfahren, die Mitglieder, die Zuständigkeit und die Entscheidungspraxis des Verfassungsgerichts. Verfassung der Republik Ungarn, Gesetz über das Verfassungsgericht.