Die Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn Aktiengesellschaft ist eine auf Grund der durch das Gesetz XXVII/1872 erteilten Konzessionsurkunde seit 134 Jahren funktionierende Gesellschaft. Infolge der nach dem ersten Weltkrieg geänderten Staatsgrenzen ist der österreichische Staat mit seiner Kundmachung aus dem Jahre 1923 in die Konzession der Raaberbahn eingetreten und hat dadurch für die auf österreichischem Territorium liegenden Streckenteile der Raaberbahn, als österreichische Privatbahn, eine selbständige Konzession erteilt. Diese, 1923 entstandene Situation hat sich auch seitdem nicht verändert, das heißt, die Raaberbahn ist eine einheitliche Gesellschaft mit Sitz in Sopron, welche auf dem Gebiet beider Staaten zwei, eigentums-, wirtschaftsführungs- und verrechnungsmäßig selbständige, den Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechend betriebene Unternehmen führt. Die Haupttätigkeit der Raaberbahn stellt die Abwicklung des Personen- und Güterverkehrs per Eisenbahn zwischen den Bahnhöfen Győr und Ebenfurt, Sopron und Szombathely sowie auf der Strecke der 1897 konzessionierten und auf Grund eines Betriebsführungsvertrages durch die Raaberbahn betriebenen Neusiedler Seebahn Aktiengesellschaft, zwischen den Bahnhöfen Fertőszentmiklós und Neusiedl am See dar.